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Wer zahlt die Fahrtkosten zur Reha?

Die Fahrtkosten zur Reha müssen Patienten – wie erwähnt – nicht selbst übernehmen. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer festgelegten Höchstgrenze vom gleichen Kostenträger übernommen, der auch für die medizinischen Rehabilitationsleistungen zuständig ist. Zu den häufigsten Kostenträgern gehören:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung

Grundsätzlich sind alle drei Kostenträger zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Trotzdem sollten Versicherte sich vor dem Antritt der Fahrt immer bei der zuständigen Stelle nach den genauen Bedingungen für die Reha-Fahrtkostenerstattung erkundigen. So bieten einige Versicherer in Kooperation mit ausgewählten Kliniken spezielle Angebote wie einen Bring- und Abholservice an. Steht ein solcher zur Verfügung, können die Kosten für selbstständig organisierte An- und Abreisen für gewöhnlich nicht erstattet werden. Oft werden die genauen Konditionen in der Reha-Bewilligung mitgeteilt. Bleiben Fragen offen, empfiehlt es sich, direkt den Ansprechpartner zu kontaktieren

Welche Fahrtkosten werden für Begleitpersonen gezahlt?

Erst wenn der Schweregrad der Behinderung die Fahrt eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar werden lässt, kann die Erstattung der Fahrtkosten zur Reha auch mit Taxi, Mietwagen oder Krankenfahrten berücksichtigen. In diesem Fall ist es unbedingt notwendig, sich mit der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger in Verbindung zu setzen, da dieser gegebenenfalls über die Wahl des alternativen Beförderungsmittels mitentscheiden muss.

Wann werden die Kosten für Taxi- oder Krankenfahrten erstattet?

Die entsprechenden Formulare, die für eine Erstattung der Fahrkosten eingereicht werden müssen, sind normalerweise über den Kostenträger erhältlich. Hier müssen verschiedene Informationen eingetragen und gegebenenfalls mithilfe von Quittungen, Fahrtkarten und / oder ärztlichen Attesten etc. belegt werden. Auch wer für die Fahrtkosten zur Reha mit dem PKW einen Antrag stellen will, orientiert sich an den Standardformularen des jeweiligen Kostenträgers. Ausgezahlt wird das Geld übrigens nicht immer vom Träger, oft kann der Antrag direkt in der Reha-Einrichtung abgegeben werden. Dies gilt insbesondere für Rehabilitationen der Deutschen Rentenversicherung. In diesem Fall ist häufig sogar eine unkomplizierte Barauszahlung möglich

Formulare: Wie kann ich die Erstattung der Fahrkosten zur Reha beantragen?

Laut Sozialgesetzbuch werden die Fahrtkosten zur Rehaklinik nicht nur für die Rehabilitanden übernommen, sondern auch für Begleitpersonen. Die Voraussetzungen hierfür sind: Die Anwesenheit der Begleitperson ist aufgrund der Art oder Schwere der Einschränkung aus ärztlicher Sicht erforderlich.

Für Begleitpersonen gelten dieselben Richtlinien für die Erstattung der Fahrkosten wie bei den Rehabilitanden. Etwas anders sieht es aus, wenn es sich bei der Begleitperson nicht um eine Dauerbegleitung, sondern lediglich um eine Reisebegleitung handelt. Ist diese für die An- und Abreise erforderlich, erhält sie auch für die alleinige Rückfahrt von der Klinik zurück nach Hause bzw. für die Anfahrt am Tag der Entlassung des Patienten entweder eine Fahrkartenerstattung für die Bahn oder die bereits erwähnte Kilometerpauschale.