Krankenfahrten sind Fahrten die z.B. mit einem Mietwagen oder einem Taxi durchgeführt werden. Es findet keine medizinisch-fachliche Betreuung durch den Fahrer statt.
Für Fahrten zur Einweisung in ein Krankenhaus , stellt der einweisende Arzt den Transportschein aus. Für eine ambulante OP im Krankenhaus , eine vor- oder nachstationäre Behandlung im Krankenhaus stellt das Krankenhaus den Transportschein aus.
1. Krankenfahrten ohne Genehmigung der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse sind:
– stationäre Aufenthalte im Krankenhaus (Hin- und Rückfahrt)
– vorstationäre Untersuchung bis 5 Tage vor der Aufnahme im Krankenhaus
– nachstationäre Untersuchung bis 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
– ambulante Operationen/Untersuchungen 5 Tage vor und 14 Tage danach
2. Durch Inkrafttreten des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpGS) zum 01.01.2019 haben sich viele Abläufe bei dem Thema Krankenfahrten/Krankenbeförderung vereinfacht. Für die meisten Patienten bei denen eine sogenannte dauerthafte Mobilitätseinschränkung nachgewiesen werden kann, gilt eine „Genehmigungsfiktion“. Somit können Sie mit einer ärtzlichen Verordnung, ohne zusätzlicher Genehmigung Ihrer Krankenkasse, Krankenfahrten mit uns in Anspruch nehmen.
Man spricht von einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung bei:
– Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
– Pflegegrad 3 mit dem Merkzeichen einer dauerhaft eingeschränkten Mobilität
(z.B. Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“)
– Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
Wenn Sie keine der Kriterien erfüllen die unter dem Punkt „Welche Krankenfahrten sind genehmigungsfrei“ müssen Fahrten zu ambulanten Artzbesuchen von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Weiter müssen u.a. folgende Fahrten von der Krankenkasse genehmigt werden:
– Dialysefahrten
– Strahlentherpie
– Chemotherapie
– Reha- und Kuraufenthalte
– Ambulante Arztbesuche
Ja. Gerne rechnen wir Ihre Krankenfahrten, die Sie mit uns durchführen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Somit können Sie sich voll und ganz auf Ihre Therapie und Genesung konzentrieren.
Grundsätzliche Zuzahlungsregelung:
Sie als Patient zahlen je Fahrt den gesetzlichen eigenanteil in Höhe von 10% der Beförderungskosten einer verordneten (genehmigungspflichtigen und genehmigten) Fahrt – mindestens € 5,00 und höchstens € 10, 00 –
Kostet die Fahrt weniger als € 5,00 müssen Sie den Fahrpreis in voller Höhe selber tragen.
ACHTUNG!
Sind sie von der Zuzahlung befreit?
Dann legen Sie bitte Ihre von der Krankenkasse ausgtestellten Zuzahlungsbefreiung für den Zeitraum der Fahrt bei oder senden diese mit Ihren Unterlagen als Kopie über das Reservierungsformular mit.
Sie benötigen folgende Unterlagen für eine Krankenfahrt mit dem Taxi/Mietwagen:
– vom Arzt oder Krankenhaus eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“
oder das „Formblatt für Veranlassung einer Krankenbeförderung“
– die Übernahme der Fahrtkosten durch Ihre Krankenkasse (bei Genehmigungspflichtigen Fahrten)
Wir befördern auch gerne Rollstuhlfahrer, die in der Lage sind, auf dem Beifahrersitz Platz zu nehmen. Gerne unterstützen wir Sie beim Umsteigen vom Rollstuhl ins Taxi und sorgen für eine sichere Aufbewahrung Ihres klappbaren Rollstuhls im Kofferraum. Falls Sie einen festen Rollstuhl haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt für weitere Informationen.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung unseres Fuhrparks und planen zeitnah, ein geeignetes Fahrzeug mit Rampe für Rollstuhlfahrer anzubieten, die aufgrund ihrer Mobilitätseinschränkung nicht in der Lage sind, den Rollstuhl zu verlassen.
Wenn Sie eine Ferntour buchen möchten, können Sie uns über das Reservierungsformular kontaktieren. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden oder Sie können uns gerne direkt anrufen.
Innerhalb Hamburgs befördern wir Sie nach dem aktuellen Hamburger Taxitarif.
Dieser wird von der Stadt vorgegeben und kann hier eingesehen werden.