Liegt kein stationärer Aufenthalt vor, handelt es sich um eine ambulante Behandlung. Bei Fahrten zu diesen Behandlungen benötigen Sie eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, dass aufgrund der ambulanten Behandlung ein stationärer Aufenthalt vermieden wird.
Fahrten zu diesen Behandlungen müssen zusätzlich VORHER von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigt werden! Wir sind Ihnen diesbezüglich gern behilflich.
Grundsätzlich gilt: Es werden nur Kosten erstattet, die mit einer Leistung der Krankenkasse in Zusammenhang stehen und medizinisch notwendig sind.