Grundsätzlich gilt: Dialysefahrten müssen zuvor von Ihrem Arzt verordnet und durch Ihre Krankenkasse genehmigt worden sein. Sie sollten vor Fahrtantritt deshalb einen entsprechenden Antrag stellen. Die einzige Ausnahme stellen hier stationäre Behandlungen dar. Am 22. Januar 2004 wurden die Krankentransportrichtlinien geändert. Hiernach sollen die Krankenkassen grundsätzlich nach wie vor die Kosten der Fahrten übernehmen. Die einzige Neuerung ist die Zuzahlung, die der Patient jetzt leisten muss. Diese wird allerdings bereits zuvor mit der Genehmigung durch die Krankenkasse geregelt. Im Großen und Ganzen besteht dadurch mehr Rechtssicherheit.