Krankenfahrten

Patienten, die aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel oder ihr eigenes Fahrzeug zu nutzen, benötigen spezielle Fahrten, die als Krankenfahrten bezeichnet werden. Diese können von verschiedenen Anbietern durchgeführt werden, wie beispielsweise von Rettungsdiensten, Krankentransportunternehmen oder Taxiunternehmen.

Im deutschen Gesundheitssystem bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) Krankenfahrten als Leistung an, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Kosten werden von den Krankenkassen in der Regel übernommen, wenn der Patient eine ärztliche Verordnung vorweisen kann, die die Notwendigkeit der Fahrt bescheinigt.

Je nach Art und Schwere der Erkrankung oder Verletzung des Patienten gibt es verschiedene Arten von Krankenfahrten. Dazu gehören Krankentransporte, bei denen ein Patient von einem Ort zum anderen transportiert wird, beispielsweise von zu Hause zu einem Arzttermin oder von einem Krankenhaus zu einem anderen Krankenhaus. Rettungstransporte werden von Rettungsdiensten durchgeführt, um Patienten in kritischem Zustand schnell und sicher in eine geeignete Klinik zu bringen. Bei Rollstuhltransporten wird der Patient in einem Rollstuhl befördert, der in einem speziell dafür ausgestatteten Fahrzeug befestigt wird. Bei Patienten mit Niereninsuffizienz kann es erforderlich sein, regelmäßig zur Dialyse zu gehen. Die Kosten für diese Fahrten werden ebenfalls von den Krankenkassen übernommen.

Vor der Fahrt müssen Patienten in der Regel bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Genehmigung der Krankenfahrt stellen. Die Krankenkasse prüft dann, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht und ob die Kosten übernommen werden können.